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Mietstufe V

Wohngeld in Altomünster: Mietstufe V und Miethöchstbetrag

Altomünster liegt in Mietstufe V (vom Landkreis Landkreis Dachau übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Altomünster

V

Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Dachau übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Altomünster
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe V)
1562 €
2680 €
3809 €
4946 €
51080 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

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Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.

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