Wohngeld in Sonnenbühl: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Sonnenbühl liegt in Mietstufe III (vom Landkreis Landkreis Reutlingen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Sonnenbühl
III
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Reutlingen übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Reutlingen im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Reutlingen mit Vergleichswerten.
Wohngeld Reutlingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Metzingen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pfullingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Münsingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Urach
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eningen unter Achalm
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pliezhausen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dettingen an der Erms
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Sonnenbühl prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen