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Mietstufe IV

Wohngeld in Bad Urach: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag

Bad Urach liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Bad Urach

IV

Bundesland: Baden-Württemberg

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Bad Urach
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe IV)
1511 €
2619 €
3737 €
4858 €
5982 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

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