Wohngeld in Monheim am Rhein: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Monheim am Rhein ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe VI eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Monheim am Rhein
Stufe
VI
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Monheim am Rhein (Mietstufe VI)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 615 € |
| 2 Personen | 745 € |
| 3 Personen | 887 € |
| 4 Personen | 1.035 € |
| 5 Personen | 1.183 € |
| 6 Personen | 1.332 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe VI?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Nordrhein-Westfalen liegt die häufigste Mietstufe bei II.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Monheim am Rhein liegt bei Stufe VI.
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