Wohngeld in Ratingen: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Ratingen liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Ratingen
V
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Velbert
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langenfeld (Rhld.)
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hilden
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Erkrath
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Monheim am Rhein
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mettmann
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Haan
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Heiligenhaus
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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