Wohngeld in Göppingen: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Göppingen liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Göppingen
III
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Geislingen an der Steige
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eislingen/Fils
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ebersbach an der Fils
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Uhingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Donzdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Süßen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Salach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kuchen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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