Wohngeld in Ebersbach an der Fils: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Ebersbach an der Fils ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe IV eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Ebersbach an der Fils
Stufe
IV
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Ebersbach an der Fils (Mietstufe IV)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 511 € |
| 2 Personen | 619 € |
| 3 Personen | 737 € |
| 4 Personen | 858 € |
| 5 Personen | 982 € |
| 6 Personen | 1.101 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe IV?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Baden-Württemberg liegt die häufigste Mietstufe bei II.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Ebersbach an der Fils liegt bei Stufe IV.
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