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Baden-Württemberg · Mietstufe III von VII

Wohngeld in Geislingen an der Steige: Mietstufe III und Miethöchstbetrag

Geislingen an der Steige ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe III eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.

28.401 EinwohnerGrundsteuer-Hebesatz 445 %Baden-Württemberg

Wohngeld-Rechner

Geislingen an der Steige

Stufe

III

Personen im Haushalt

Miethöchstbetrag · 2 Personen

551 €/Monat

I

II

III

IV

V

VI

VII

Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.

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Miethöchstbeträge in Geislingen an der Steige (Mietstufe III)

HaushaltsgrößeHöchstbetrag Miete / Monat
1 Person456 €
2 Personen551 €
3 Personen657 €
4 Personen766 €
5 Personen875 €
6 Personen981 €

Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.

Was bedeutet Mietstufe III?

Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Baden-Württemberg liegt die häufigste Mietstufe bei II.

I
II
III
IV
V
VI
VII

I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Geislingen an der Steige liegt bei Stufe III.

Mietstufe: Wohngeldverordnung (WoGV), Anlage zu § 1 Abs. 3 — amtliches Werk, gemeinfrei. Stand ab 1. Januar 2023 (BGBl. I 2022, 2166).

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Grundsteuer Geislingen an der Steige

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