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Mietstufe I

Wohngeld in Fluorn-Winzeln: Mietstufe I und Miethöchstbetrag

Fluorn-Winzeln liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Rottweil übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Fluorn-Winzeln

I

Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Rottweil übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Fluorn-Winzeln
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe I)
1361 €
2437 €
3521 €
4608 €
5694 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

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