Wohngeld in Schramberg: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Schramberg liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Schramberg
II
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Rottweil
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberndorf am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sulz am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dunningen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zimmern ob Rottweil
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Deißlingen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dornhan
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vöhringen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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