Wohngeld in Rottweil: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Rottweil liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Rottweil
III
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Schramberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberndorf am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sulz am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dunningen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zimmern ob Rottweil
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Deißlingen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dornhan
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vöhringen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Rottweil prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen