Wohngeld in Bartenshagen-Parkentin: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bartenshagen-Parkentin liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Rostock übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bartenshagen-Parkentin
II
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Rostock übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Güstrow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Doberan
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Teterow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kühlungsborn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bützow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dummerstorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Laage
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sanitz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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