Wohngeld in Bad Doberan: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Bad Doberan liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Doberan
III
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Güstrow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Teterow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kühlungsborn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bützow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dummerstorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Laage
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sanitz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Satow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Bad Doberan prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen