Wohngeld in Güstrow: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Güstrow liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Güstrow
II
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Bad Doberan
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Teterow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kühlungsborn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bützow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dummerstorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Laage
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sanitz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Satow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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