Wohngeld in Bahlingen am Kaiserstuhl: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bahlingen am Kaiserstuhl liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Emmendingen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bahlingen am Kaiserstuhl
II
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Emmendingen übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Emmendingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waldkirch
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Denzlingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Teningen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herbolzheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kenzingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Endingen am Kaiserstuhl
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Elzach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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