Wohngeld in Denzlingen: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Denzlingen liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Denzlingen
IV
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Emmendingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waldkirch
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Teningen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herbolzheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kenzingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Endingen am Kaiserstuhl
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Elzach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gutach im Breisgau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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