Wohngeld in Endingen am Kaiserstuhl: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Endingen am Kaiserstuhl liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Endingen am Kaiserstuhl
III
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Emmendingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waldkirch
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Denzlingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Teningen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herbolzheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kenzingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Elzach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gutach im Breisgau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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