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Mietstufe II

Wohngeld in Alt Meteln: Mietstufe II und Miethöchstbetrag

Alt Meteln liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Nordwestmecklenburg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Alt Meteln

II

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Nordwestmecklenburg übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Alt Meteln
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe II)
1408 €
2493 €
3587 €
4686 €
5782 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

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