Wohngeld in Wismar: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Wismar liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Wismar
III
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Grevesmühlen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gadebusch
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lüdersdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schönberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dassow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neukloster
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Kleinen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rehna
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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