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Mietstufe III

Wohngeld in Alfdorf: Mietstufe III und Miethöchstbetrag

Alfdorf liegt in Mietstufe III (vom Landkreis Rems-Murr-Kreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Alfdorf

III

Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Rems-Murr-Kreis übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Alfdorf
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe III)
1456 €
2551 €
3657 €
4766 €
5875 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

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