Wohngeld in Kernen im Remstal: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Kernen im Remstal liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Kernen im Remstal
V
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Waiblingen im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Waiblingen mit Vergleichswerten.
Wohngeld Waiblingen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fellbach
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schorndorf
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Backnang
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Winnenden
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weinstadt
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Remshalden
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Murrhardt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Kernen im Remstal prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen