Wohngeld in Aichhalden: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Aichhalden liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Rottweil übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Aichhalden
I
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Rottweil übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Rottweil
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schramberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberndorf am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sulz am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dunningen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zimmern ob Rottweil
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Deißlingen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dornhan
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Aichhalden prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen