Stadt x Kostenart

Abwasser & Entwässerung in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: Kosten & Vergleich 2026

Abwasser & Entwässerung liegen in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt aktuell bei 0.19 EUR pro m² und Monat. Neben dem Vergleich mit Hessen ist hier vor allem § 2 Nr. 3 BetrKV für die Einordnung wichtig.

Veröffentlicht am 13. Dezember 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

StadtNeu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
KostenartAbwasser & Entwässerung
Zuletzt aktualisiert29. März 2026

Kurzantwort

Abwasser & Entwässerung in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: 0.19 EUR/m² lokal, 0.19 EUR/m² im Bundesland, 0.21 EUR/m² im Bund.

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Abwasser & Entwässerung in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt einordnen

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt bildet bei abwasser & entwässerung keinen Standardfall ab, sondern einen eigenen lokalen Punkt im Vergleichsnetz aus Stadt, Bundesland und Bund. Der Abwasserblock liegt für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt etwa 10 % unter dem Bundesschnitt.

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Rechtslage und umlagefähige Grenzen

Rechtsgrundlage

Abwasser & Entwässerung werden in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt erst dann belastbar, wenn Rechtsgrundlage und Betrag zusammenpassen. Die Umlagefähigkeit ist in § 2 Nr. 3 BetrKV geregelt: „die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe". Die Abwassergebühren werden von der Kommune erhoben und richten sich häufig nach dem Frischwasserverbrauch (Frischwassermaßstab).

Datenbasis und lokaler Quellenstatus

Datenbasis für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: Verwendet werden 2.82 EUR/m³ Abwasser sowie die hinterlegte kommunale Gebührenstruktur mit Stand 2024 / 2023. Der Wert kann direkt gegen kommunale Unterlagen gespiegelt werden.

Verteilerschlüssel und typische Fehler

Beim Verteilerschlüssel ist für abwasser & entwässerung vor allem Verbrauch der Referenzpunkt. Verteilung nach Frischwasserverbrauch (Frischwassermaßstab). Da die Abwassermenge in der Regel dem Frischwasserverbrauch entspricht, ist dies der sachgerechteste Schlüssel – insbesondere wenn Kaltwasserzähler vorhanden sind. Niederschlagswassergebühr komplett auf Mieter umlegen, obwohl auch versiegelte Gewerbeflächen betroffen sind: Teilen Sie die Niederschlagswassergebühr nach dem Verhältnis der versiegelten Flächen auf, die dem Wohnbereich bzw. dem Gewerbebereich zuzuordnen sind.

Regionaler Vergleich für abwasser & entwässerung

Regional ähnliche Vergleichsstaedte für abwasser & entwässerung sind Langen (Hessen) (0.19 EUR/m²), Maintal (0.19 EUR/m²), Hofheim am Taunus (0.19 EUR/m²), Bad Vilbel (0.19 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.

Vergleichstabelle

Abwasser & Entwässerung

Günstiger
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt0.19 EUR/m²
Hessen0.19 EUR/m²
Deutschland0.21 EUR/m²

2.82 EUR/m³ effektiv

Einordnung der Zahl

Der Abwasserblock liegt fuer Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt etwa 10 % unter dem Bundesschnitt.

Hinweis: Für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt liegen für diese Kostenart strukturierte lokale Vergleichsdaten vor.

Rechtslage und Verteilerschluessel

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 3 BetrKV

Die Entwässerungskosten sind vollständig umlagefähig. Dazu zählen sowohl die Schmutzwassergebühren als auch die Niederschlagswassergebühren. Auch Kosten für den Betrieb einer privaten Kläranlage oder einer Entwässerungspumpe (z. B. Hebeanlage im Keller) gehören dazu.

Pruefpunkt

Verbrauch

Verteilung nach Frischwasserverbrauch (Frischwassermaßstab). Da die Abwassermenge in der Regel dem Frischwasserverbrauch entspricht, ist dies der sachgerechteste Schlüssel – insbesondere wenn Kaltwasserzähler vorhanden sind.

Vergleich mit Nachbarstädten

Haeufige Fehler bei Abwasser & Entwässerung

Niederschlagswassergebühr komplett auf Mieter umlegen, obwohl auch versiegelte Gewerbeflächen betroffen sind

Viele Kommunen berechnen die Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Wenn auch Gewerbeflächen (Parkplätze, Lagerflächen) zur versiegelten Fläche beitragen, darf dieser Anteil nicht allein den Wohnmietern zugeordnet werden.

Teilen Sie die Niederschlagswassergebühr nach dem Verhältnis der versiegelten Flächen auf, die dem Wohnbereich bzw. dem Gewerbebereich zuzuordnen sind.

Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren nicht getrennt ausweisen

Viele Kommunen erheben getrennte Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser (gesplittete Abwassergebühr). In der Nebenkostenabrechnung sollten diese Positionen nachvollziehbar dargestellt werden, auch wenn sie unter einer Kostenart zusammengefasst werden dürfen.

Weisen Sie beide Gebührenarten transparent aus. Falls unterschiedliche Verteilerschlüssel sinnvoll sind (z. B. Verbrauch für Schmutzwasser, Fläche für Niederschlagswasser), trennen Sie die Positionen in der Abrechnung.

Kanalherstellungsbeiträge als laufende Betriebskosten abrechnen

Einmalige Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder für den Kanalausbau sind keine wiederkehrenden Betriebskosten. Sie stellen Investitionskosten dar und dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Unterscheiden Sie strikt zwischen laufenden Abwassergebühren (umlagefähig) und einmaligen Beiträgen oder Anschlusskosten (nicht umlagefähig).

Prüffokus für die Praxis

Wenn abwasser & entwässerung in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst niederschlagswassergebühr komplett auf mieter umlegen, obwohl auch versiegelte gewerbeflächen betroffen sind und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei abwasser & entwässerung trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV