Kostenart-Aspekt

Straßenreinigung und Müll: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt

Die Berechnung der Straßenreinigungs- und Müllkosten basiert auf den kommunalen Gebührenbescheiden für Straßenreinigung, Restmüll, Biotonne und Papiertonne. Die Gesamtkosten werden nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel auf die Mietparteien umgelegt.

Veröffentlicht am 30. Mai 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartStraßenreinigung und Müllbeseitigung
AspektBerechnung Beispiel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Müll- und Straßenreinigungskosten ergeben sich aus den kommunalen Gebührenbescheiden und werden nach Wohnfläche oder Personenzahl verteilt.

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Rechtsrahmen zu Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Rechtsgrundlage

Laufende Gebühren sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 8 BetrKV. Nicht umlagefähig sind einmalige Sonderlasten ohne Betriebskostencharakter.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Berechnung mit Beispiel: typische Fehlerquellen

Rechenbeispiel

Ein typischer Fehler ist die Einbeziehung einmaliger Sperrmüllentsorgungen, die nicht zu den laufenden Betriebskosten gehören. Ebenso problematisch ist die fehlende Trennung von gewerblichen Müllkosten in gemischt genutzten Gebäuden. Werden alle Tonnensorten summiert, ohne den Gebührenbescheid als Beleg heranzuziehen, fehlt die Nachprüfbarkeit für den Mieter.

Prüfpfad in der Praxis

Vergleichen Sie den kommunalen Gebührenbescheid mit den in der Abrechnung angesetzten Beträgen für Straßenreinigung und Müllabfuhr. Prüfen Sie, ob Sperrmüll- oder Entrümpelungskosten enthalten sind, da diese in der Regel nicht umlagefähig sind. Kontrollieren Sie Tonnengröße und Abfuhrrhythmus auf Plausibilität und ob Änderungen im Abrechnungszeitraum berücksichtigt wurden. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Gewerbeanteil vorweg abgezogen sein, da gewerbliche Mieter oft überproportional Müll verursachen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 8 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 8 BetrKV: Straßenreinigung und Müllbeseitigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Straßenreinigung und Müllbeseitigung (Berechnung mit Beispiel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

28208.35 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 28208.35 EUR / 950 m2 = 29.69 EUR pro m2
  2. 29.69 EUR x 78 m2 = 2315.82 EUR Jahresanteil
  3. 2315.82 EUR / 12 = 192.99 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2315.82 EUR (monatlich 192.99 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Legen Sie den kommunalen Gebührenbescheid als zentralen Beleg bereit. Mieter können bei Einsichtnahme direkt abgleichen, ob der abgerechnete Betrag mit dem Bescheid übereinstimmt.

  • Gebührenbescheid der Kommune mit den abgerechneten Beträgen für jede Tonnenart abgleichen.
  • Prüfen, ob Sperrmüll oder Sonderentsorgungen unrechtmäßig eingerechnet wurden.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden den gewerblichen Vorwegabzug kontrollieren.
  • Abgerechneten Quadratmeterwert mit dem Korridor 0,30–0,40 EUR/m²/Monat vergleichen.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV