Wohngeld in Wardenburg: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Wardenburg liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Wardenburg
II
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Ganderkesee
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wildeshausen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Großenkneten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hude (Oldenburg)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hatten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dötlingen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Harpstedt
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dünsen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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