Wohngeld in Harpstedt: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Harpstedt liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Oldenburg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Harpstedt
I
Bundesland: Niedersachsen · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Oldenburg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Ganderkesee
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wildeshausen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Großenkneten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wardenburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dünsen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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