Wohngeld in Vollersode: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Vollersode liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Osterholz übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Vollersode
I
Bundesland: Niedersachsen · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Osterholz übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Osterholz-Scharmbeck
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwanewede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lilienthal
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ritterhude
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Worpswede
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grasberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hambergen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Holste
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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