Wohngeld in Osterholz-Scharmbeck: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Osterholz-Scharmbeck liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Osterholz-Scharmbeck
II
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Schwanewede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lilienthal
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ritterhude
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Worpswede
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grasberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hambergen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vollersode
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Holste
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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