Wohngeld in Tübingen: Mietstufe VII und Miethöchstbetrag
Tübingen liegt in Mietstufe VII (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Tübingen
VII
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VII) |
|---|---|
| 1 | 677 € |
| 2 | 820 € |
| 3 | 975 € |
| 4 | 1139 € |
| 5 | 1302 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 163 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Rottenburg am Neckar
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mössingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ammerbuch
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gomaringen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kusterdingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dußlingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bodelshausen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kirchentellinsfurt
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Tübingen prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen