Wohngeld in Titisee-Neustadt: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Titisee-Neustadt liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Titisee-Neustadt
II
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Bad Krozingen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Müllheim
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Breisach am Rhein
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neuenburg am Rhein
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gundelfingen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kirchzarten
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld March
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Staufen im Breisgau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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