Wohngeld in Neuenburg am Rhein: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Neuenburg am Rhein ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe V eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Neuenburg am Rhein
Stufe
V
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Neuenburg am Rhein (Mietstufe V)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 562 € |
| 2 Personen | 680 € |
| 3 Personen | 809 € |
| 4 Personen | 946 € |
| 5 Personen | 1.080 € |
| 6 Personen | 1.209 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe V?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Baden-Württemberg liegt die häufigste Mietstufe bei II.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Neuenburg am Rhein liegt bei Stufe V.
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