Wohngeld in Taucha: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Taucha liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Taucha
III
Bundesland: Sachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Delitzsch
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Torgau
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schkeuditz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eilenburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oschatz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Düben
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Belgern-Schildau
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mügeln
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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