Wohngeld in Belgern-Schildau: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Belgern-Schildau liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Nordsachsen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Belgern-Schildau
I
Bundesland: Sachsen · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Nordsachsen übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Delitzsch
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Torgau
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schkeuditz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eilenburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Taucha
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oschatz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Düben
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mügeln
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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