Wohngeld in Steinau an der Straße: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Steinau an der Straße ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe II eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Steinau an der Straße
Stufe
II
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Steinau an der Straße (Mietstufe II)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 408 € |
| 2 Personen | 493 € |
| 3 Personen | 587 € |
| 4 Personen | 686 € |
| 5 Personen | 782 € |
| 6 Personen | 876 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe II?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Hessen liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Steinau an der Straße liegt bei Stufe II.
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