Wohngeld in Stein: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Stein liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Stein
IV
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Zirndorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberasbach
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Cadolzburg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langenzenn
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Roßtal
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Veitsbronn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wilhermsdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Großhabersdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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