Wohngeld in Langenzenn: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Langenzenn liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Langenzenn
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Zirndorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberasbach
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Stein
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Cadolzburg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Roßtal
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Veitsbronn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wilhermsdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Großhabersdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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