Wohngeld in Schwentinental: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Schwentinental liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Schwentinental
V
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Preetz
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Plön
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Heikendorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schönkirchen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schönberg (Holstein)
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Laboe
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lütjenburg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mönkeberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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