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Schleswig-Holstein · Mietstufe III von VII

Wohngeld in Schönkirchen: Mietstufe III und Miethöchstbetrag

Schönkirchen trägt als Gemeinde im Kreis Plön dessen Wohngeld-Mietstufe III (WoGV). Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.

6.862 EinwohnerGrundsteuer-Hebesatz 425 %Schleswig-Holstein

Wohngeld-Rechner

Schönkirchen

Stufe

III

Personen im Haushalt

Miethöchstbetrag · 2 Personen

551 €/Monat

I

II

III

IV

V

VI

VII

Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.

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Miethöchstbeträge in Schönkirchen (Mietstufe III)

HaushaltsgrößeHöchstbetrag Miete / Monat
1 Person456 €
2 Personen551 €
3 Personen657 €
4 Personen766 €
5 Personen875 €
6 Personen981 €

Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.

Was bedeutet Mietstufe III?

Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Schleswig-Holstein liegt die häufigste Mietstufe bei II.

I
II
III
IV
V
VI
VII

I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Schönkirchen liegt bei Stufe III.

Mietstufe: Wohngeldverordnung (WoGV), Anlage zu § 1 Abs. 3 — amtliches Werk, gemeinfrei. Stand ab 1. Januar 2023 (BGBl. I 2022, 2166).

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