Wohngeld in Schongau: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Schongau liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Schongau
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Weilheim i. OB
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Penzberg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Peißenberg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Peiting
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hohenpeißenberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Polling
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wielenbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altenstadt
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Schongau prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen