Wohngeld in Schlehdorf: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Schlehdorf liegt in Mietstufe IV (vom Landkreis Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Schlehdorf
IV
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Geretsried
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Tölz
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wolfratshausen
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lenggries
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dietramszell
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Egling
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Münsing
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eurasburg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Schlehdorf prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen