Wohngeld in Wolfratshausen: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Wolfratshausen liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Wolfratshausen
VI
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Geretsried
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Tölz
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lenggries
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dietramszell
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Egling
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Münsing
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eurasburg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kochel a. See
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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