Wohngeld in Rosendahl: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Rosendahl liegt in Mietstufe I (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Rosendahl
I
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Dülmen im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Dülmen mit Vergleichswerten.
Wohngeld Dülmen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Coesfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lüdinghausen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Senden
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nottuln
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ascheberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Olfen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Havixbeck
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Rosendahl prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen