Wohngeld in Rheinfelden (Baden): Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Rheinfelden (Baden) liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Rheinfelden (Baden)
IV
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Lörrach im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Lörrach mit Vergleichswerten.
Wohngeld Lörrach
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weil am Rhein
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schopfheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grenzach-Wyhlen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Steinen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Efringen-Kirchen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kandern
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zell im Wiesental
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Rheinfelden (Baden) prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen