Wohngeld in Radibor: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Radibor trägt als Gemeinde im Landkreis Bautzen dessen Wohngeld-Mietstufe I (WoGV). Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Radibor
Stufe
I
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Radibor (Mietstufe I)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 361 € |
| 2 Personen | 437 € |
| 3 Personen | 521 € |
| 4 Personen | 608 € |
| 5 Personen | 694 € |
| 6 Personen | 776 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe I?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Sachsen liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Radibor liegt bei Stufe I.
Auch interessant: Wie hoch ist die Grundsteuer in Radibor? Sie zahlen sie über die Nebenkosten mit.
Grundsteuer RadiborWohngeld in der Umgebung
Miete und Nebenkosten im Blick behalten
Ob Sie Wohngeld beziehen oder nicht — eine zu hohe Nebenkostenabrechnung kostet bares Geld. Lassen Sie Ihre Abrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen.
Abrechnung prüfen