Wohngeld in Ohlstadt: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Ohlstadt liegt in Mietstufe IV (vom Landkreis Landkreis Garmisch-Partenkirchen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Ohlstadt
IV
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Garmisch-Partenkirchen übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Garmisch-Partenkirchen
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Murnau a. Staffelsee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mittenwald
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberammergau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Farchant
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grainau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Uffing a. Staffelsee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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