Wohngeld in Garmisch-Partenkirchen: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Garmisch-Partenkirchen liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Garmisch-Partenkirchen
VI
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Murnau a. Staffelsee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mittenwald
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberammergau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Farchant
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grainau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ohlstadt
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Uffing a. Staffelsee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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