Wohngeld in Neufahrn b. Freising: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Neufahrn b. Freising trägt als Gemeinde im Landkreis Freising dessen Wohngeld-Mietstufe IV (WoGV). Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Neufahrn b. Freising
Stufe
IV
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Neufahrn b. Freising (Mietstufe IV)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 511 € |
| 2 Personen | 619 € |
| 3 Personen | 737 € |
| 4 Personen | 858 € |
| 5 Personen | 982 € |
| 6 Personen | 1.101 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe IV?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Neufahrn b. Freising liegt bei Stufe IV.
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