Wohngeld in Manching: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Manching liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Manching
V
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Pfaffenhofen a.d. Ilm
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wolnzach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Geisenfeld
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vohburg a.d. Donau
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Reichertshofen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rohrbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schweitenkirchen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Baar-Ebenhausen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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