Wohngeld in Kreuth: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Kreuth liegt in Mietstufe IV (vom Landkreis Landkreis Miesbach übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Kreuth
IV
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Miesbach übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Holzkirchen
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Miesbach
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hausham
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schliersee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gmund a. Tegernsee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waakirchen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rottach-Egern
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fischbachau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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