Wohngeld in Holzkirchen: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Holzkirchen liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Holzkirchen
VI
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Miesbach
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hausham
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schliersee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gmund a. Tegernsee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waakirchen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rottach-Egern
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fischbachau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Wiessee
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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